Informationen für Auszubildende



Im Bereich der Ausbildung an der TU Dortmund umfassen die allgemeinen Aufgaben des Personalrates die enge Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der Jugendlichen und Auszubildenden.
Folgende Aufgaben ergeben sich hierbei aus dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW:
Des Weiteren sind wir Ansprechpartner bei Konflikten und Problemen und bei Ideen zur Verbesserung der Ausbildung.
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